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HEUTIGE BEVÖLKERUNG. 87

In kurzer Zeit gewöhnt man sich die Einwohner Syriens nach
ihrer Physiognomie zu beurtheilen und als Juden, Christen oder
Muslimen zu erkennen. Wie der Sprachtypus des Arabischen vom
Aramäischen beeinflusst wurde, so hat auch auf die Race des ara-
bischen
Städtebewohners der syrische Typus eingewirkt (wie in
Aegypten der koptische). Die arabische Bevölkerung scheidet sich
in sesshafte Bevölkerung (hâdari) und in Nomaden (bedawi, Pl. bedu).
Die erstere ist eine Mischbevölkerung; letztere nimmt wegen der
Reinheit der Race das Interesse vorzugsweise in Anspruch, daher
wir hier ausführlich von ihr zu reden haben.

Die Beduinen sind äusserlich Muslimen; in der Regel aber be-
schäftigen
sie sich nur mit ihren Heerden und Raubzügen und
wenig mit Religion. Sie sind wilde Wanderstämme, wie sie seit
undenklichen Zeiten Arabien bevölkert haben (vgl. S. 58). Ihre
Wohnung besteht aus leicht transportabeln Zelten von schwarzem
Ziegenhaar (die schwarzen Zelte Kedars werden schon Hohelied I,
5 erwähnt). Der Stoff wird von den Beduinenfrauen selbst sehr fest
gewebt und lässt den Regen nicht durch. Er wird einfach über
einige Stangen ausgespannt, und zwar so, dass die eine Seite
bis etwa zu Mannshöhe offen ist. Das sogenannte Haus besteht
aus zwei Abtheilungen, deren eine von den Männern, die andere
von den Weibern bewohnt wird. In der Mitte der Männerab-
theilung
ist ein Heerd im Boden eingerichtet; als Brennmaterial
dient dürres Gestrüpp und trockner Mist. Die Beduinen leben von
der Viehzucht und sind selten dazu zu bringen, den Acker zu be-
bauen
; doch finden sich einzelne Stämme, welche im Sesshaft-
werden
begriffen sind, und die Regierung unterstützt diesen Ueber-
gang
mit allen Kräften. In der Regel leben die Beduinen arm-
selig
, von Brod und Milch; nur wenn ein Gast kommt, wird ein
Schaf oder eine Ziege, selten ein Kamel geschlachtet. Der an-
kommende
Gast soll in das erste Zelt, das ihm beim Eintritt in den
Kreis der Zelte zur rechten Hand liegt, eintreten, da dies ge-
wöhnlich
das des Häuptlings (Schêch) ist. Das Gastrecht ist dem
Beduinen unverletzlich; er ist verpflichtet, seinen Gast auch noch
drei Tage nach der Abreise zu beschützen.

Der Krieg füllt das Leben der Männer aus; er entspinnt sich
in der Regel aus Streitigkeiten um Weideplätze oder Quellen.
Die bei ihnen noch zu Recht bestehende Blutrache ruft eine Menge
von Verwicklungen hervor. Der Reisende hat indessen von den
Beduinen für sein Leben nichts zu fürchten (das Leben wird in
der Wüste hoch gehalten), wenn er nicht die Waffen braucht und
das Unglück hat, jemand zu tödten. Dagegen sind die Beduinen
bekannt als Räuber und Diebe; sie lassen den Reisenden bisweilen
ganz hülflos und ziehen ihm selbst die Kleider aus. Seit Jahr-
tausenden
dauert der Streit zwischen der angesessenen Bevölkerung
und den Nomaden. Eine starke Regierung muss die Bauern gegen
die Erpressungen der letzteren sichern. Doch ziehen die Bauern